Wann ist man sehbehindert oder gesetzlich blind?

Bezeichnungen wie „sehbehindert“ oder „blind“ werden im Alltag häufig genutzt, haben jedoch eine klar definierte medizinische und rechtliche Bedeutung.
Diese rechtlichen Einstufungen sind wichtig, weil sie die Grundlage für Nachteilsausgleiche, Unterstützungsleistungen und gesetzliche Regelungen bilden.
Sie sagen jedoch nicht automatisch aus, wie gut jemand seinen Alltag bewältigen kann.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland sind Sehbehinderung und Blindheit u. a. geregelt in der:

Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Anlage zu § 2 – Bewertung von Sehschäden

„In der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) wird die Bewertung des Sehvermögens in Teil B, Nummer 4 (Sehorgan) geregelt. Die Einordnung erfolgt anhand der korrigierten Sehschärfe (Visus) und Ausfällen des Gesichtsfeldes.“

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GdB-Rechner: Sehschärfe berechnen

Geben Sie die Sehschärfe (Visus) für beide Augen ein. Der Rechner ermittelt daraus den Grad der Behinderung (GdB) sowie mögliche Merkzeichen (RF, G, B, H, Bl) nach der Sehschärfe-Tabelle der Versorgungsmedizinischen Grundsätze.

Zahl zwischen 0 und 1, z. B. 0,3 (= 30 %). 1,0 = volle Sehschärfe.

Zahl zwischen 0 und 1, z. B. 0,3 (= 30 %). 1,0 = volle Sehschärfe.

Was bedeuten die Merkzeichen?
RF – Rundfunkbeitrag
Ab einem GdB von 60 (aufgrund der Sehbehinderung) ist eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags möglich.
G – erhebliche Gehbehinderung
Ab einem GdB von 70 gilt die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr als erheblich eingeschränkt.
B – Begleitung erforderlich
Ab einem GdB von 70 besteht in der Regel Anspruch auf eine ständige Begleitperson bei Fahrten.
H – Hilflosigkeit
Ab einem GdB von 100 gilt Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechts.
Bl – Blindheit
Wenn die Sehschärfe auf beiden Augen 0,02 (2 %) oder weniger beträgt, gilt gesetzliche Blindheit.
Was ist der „Visus“ und wie finde ich meinen Wert?

Der Visus beschreibt die Sehschärfe als Dezimalzahl zwischen 0 (kein Sehvermögen) und 1,0 (volle Sehschärfe). Sie finden Ihren Wert auf dem Sehtest-Protokoll Ihrer Augenärztin oder Ihres Augenarztes.

Beispielhafte Visuswerte und ihre Bedeutung
VisusBedeutung
1,0Normale Sehschärfe (100 %)
0,3Grenze zur Sehbehinderung
0,05Grenze zur hochgradigen Sehbehinderung
0,02Grenze zur gesetzlichen Blindheit

Hinweis: Dieser Rechner berücksichtigt ausschließlich die Sehschärfe beider Augen. Gesichtsfeldausfälle oder andere Beeinträchtigungen, die zu einem höheren GdB führen können, werden nicht einbezogen. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt nicht die amtliche Feststellung durch das zuständige Versorgungsamt.

Rechengrundlage nach einer Vorlage von Felix Reischmann und Tim Scheffczyk.


Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Sehbehinderung – rechtliche Definition

Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn das Sehvermögen dauerhaft eingeschränkt ist und sich nicht ausreichend durch Brille oder Kontaktlinsen korrigieren lässt.

Rechtlich gilt man als sehbehindert, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Sehschärfe (Visus) auf dem besseren Auge ≤ 0,3 (30 %)
  • Gesichtsfeld auf dem besseren Auge ≤ 50 Grad Durchmesser

Menschen mit Sehbehinderung verfügen in der Regel noch über nutzbares Sehvermögen, sind im Alltag jedoch häufig auf Hilfsmittel oder Anpassungen angewiesen.

Hochgradige Sehbehinderung

Eine hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn das Sehvermögen weiter eingeschränkt ist, die Kriterien für Blindheit aber noch nicht erfüllt sind.

Rechtliche Kriterien:

  • Sehschärfe auf dem besseren Auge ≤ 0,05 (5 %)
    oder
  • Gesichtsfeld ≤ 20 Grad Durchmesser

Auch hier kann noch Sehvermögen vorhanden sein. Der Unterstützungsbedarf ist jedoch meist hoch.

Gesetzliche Blindheit

Der Begriff „blind im Sinne des Gesetzes“ beschreibt eine rechtlich definierte Einstufung.

Eine Person gilt als gesetzlich blind, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Sehschärfe auf dem besseren Auge ≤ 0,02 (2 %)
  • Gesichtsfeld ≤ 5 Grad
  • gleich schwerwiegende Seheinschränkungen, die einer Blindheit gleichgestellt sind
    (z. B. ausgeprägte Gesichtsfeldausfälle trotz höherem Visus)

Wichtig:
Gesetzliche Blindheit bedeutet nicht, dass kein Sehen mehr vorhanden ist. Viele Betroffene nehmen weiterhin Licht, Farben, Bewegungen oder Umrisse wahr.

Rechtliche Einstufung und persönliches Erleben

Rechtliche Einstufung und subjektives Erleben können stark voneinander abweichen:

  • Manche Menschen fühlen sich stark eingeschränkt, ohne rechtlich als blind zu gelten.
  • Andere gelten als gesetzlich blind und kommen mit ihrem Restsehvermögen im Alltag vergleichsweise gut zurecht.

Die Einstufung ist kein Maßstab für Lebensqualität oder Selbstständigkeit, sondern dient der rechtlichen Einordnung.

Wer stellt die Einstufung fest?

Die rechtliche Einstufung basiert auf:

  • augenärztlichen Untersuchungen
  • standardisierten Messungen (z. B. Sehschärfe, Gesichtsfeld)
  • ärztlichen Gutachten

Diese werden von den zuständigen Behörden z. B. im Rahmen eines Schwerbehindertenverfahrens bewertet.

Was bedeutet die Einstufung?

Eine anerkannte Sehbehinderung oder Blindheit kann Auswirkungen haben auf:

  • Nachteilsausgleiche
  • den Grad der Behinderung (GdB)
  • bestimmte gesetzliche Regelungen (z. B. im Straßenverkehr)

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite
„Nachteilsausgleiche bei Sehverlust“.

Unser Hinweis als Retina plus e. V.

Als gemeinnütziges Experten- und Selbsthilfenetzwerk von Betroffenen für Betroffene wissen wir: Zahlen und Definitionen beschreiben nicht unbedingt den Alltag.

Entscheidend ist, welche Unterstützung für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.
Wenn Sie unsicher sind, was eine rechtliche Einstufung für Sie bedeutet oder welche nächsten Schritte hilfreich sein könnten, unterstützen wir Sie gerne orientierend.

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