Häufige Fragen / FAQs

In unseren FAQs beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Sehverlust verständlich und wissenschaftlich fundiert. Wir informieren, schaffen Orientierung und machen Mut – ohne falsche Hoffnungen zu wecken.

Allgemeine Fragen

Nicht jeder Sehverlust führt zur Blindheit. Viele Menschen mit Netzhauterkrankungen behalten über Jahre ein nutzbares Sehvermögen, auch wenn Lesen, Orientierung, Gesichtererkennen oder Sehen bei Dunkelheit schwieriger werden können. Wie sich eine Erkrankung entwickelt, hängt stark von der Diagnose, dem betroffenen Bereich der Netzhaut und dem individuellen Verlauf ab. Deshalb ist eine augenärztliche Abklärung wichtig. Befunde zur Sehschärfe, dem Gesichtsfeld und Netzhautuntersuchungen helfen, die Situation besser einzuschätzen.

Viele Betroffene stellen diese Frage aus Angst vor der Zukunft. Diese Angst ist nachvollziehbar. Retina plus will Orientierung geben, Forschung verständlich machen und Wege zeigen, wie Selbstständigkeit und Teilhabe auch mit Sehverlust möglich bleiben.

Nächste Schritte:
Lassen Sie Veränderungen augenärztlich abklären, sammeln Sie Ihre Befunde und holen Sie sich Unterstützung – zum Beispiel mithilfe der Informationen, die wir für Sie zusammengestellt haben, unseren Angeboten zu Forschung und Hilfsmitteln sowie unseren Beratungsangeboten.

Viele Netzhauterkrankungen führen nicht automatisch zu einer Erblindung. Bei der AMD beispielsweise bleibt das äußere Gesichtsfeld meist erhalten. Trotz aller positiven Entwicklungen (wie etwa bei der Gentherapie) gibt es für viele Erkrankungen aber noch keine Therapie.

Damit es nicht zwangsläufig zur vollständigen Erblindung kommen muss, ist Forschungsförderung wichtig. Sie ist eine wichtige Säule im Kampf gegen Erblindung. Vor allem, weil es sich bei vielen erblich bedingten Netzhautdystrophien um sogenannte seltene Erkrankungen handelt. Bei seltenen Erkrankungen stehen häufig hohe Entwicklungskosten einer relativ kleinen Zahl an Betroffenen gegenüber. Zudem sind die Krankheitsbilder extrem vielschichtig und komplex: Oft kommen hunderte verschiedene Gene als Auslöser infrage.

Diesem Thema widmet sich Retina plus intensiv. Dazu benötigen wir aber die Unterstützung von betroffenen Menschen sowie Angehörigen, Freunden, Nachbarn und Kollegen … Forschung eröffnet neue Perspektiven! Retina plus pflegt weltweite Netzwerkkontakte. Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden – insbesondere, wenn es um neue wissenschaftliche Entwicklungen, neue Erkenntnisse aus Studien und um alles weitere geht, was Relevanz hat. Wir freuen uns, wenn Sie uns folgen und uns unterstützen.

Frage aufnehmen zu: plötzlicher Sehverlust, Lichtblitze, Rußregen, Schatten, neue Verzerrungen, schnelle Verschlechterung. Hier sollte klar stehen: sofort augenärztlich / Notdienst.

Leider ist Sehverlust auch in Deutschland in vielen Fällen (noch) nicht zu stoppen. Das heißt aber nicht, dass Sie als Betroffene(r) gar nichts tun können. Um Ihr Restsehen möglichst lange zu erhalten, folgen Sie den Empfehlungen zu einem gesunden Lebensstil. Verzichten Sie auf das Rauchen, reduzieren Sie Alkohol und ernähren Sie sich mediterran. Bewegung trägt ebenfalls zur Augengesundheit bei.

IRD ist ein Überbegriff für eine klinisch und genetisch sehr vielfältige Gruppe von seltenen Erkrankungen der Netzhaut (Retina). Er steht für Inherited Retinal Diseases, Inherited Retinal Dystrophies oder auch Inherited Retinal Degenerations. Auf Deutsch werden diese als erbliche Netzhauterkrankungen, erbliche Netzhautdystrophien oder hereditäre Netzhautdystrophien bezeichnet. Beispiele sind etwa Retinitis pigmentosa (RP) oder Zapfen-Stächen-Dystrophie (ZSD).

Weiter Informationen auf augenspiegel.com

Kantenfiltergläser werden als medizinische Sehhilfe bei Augenerkrankungen eingesetzt, die mit starker Lichtempfindlichkeit einhergehen – unter anderem bei AMD und Retinitis pigmentosa (RP). Die blauen und violetten Lichtanteile des Spektrums werden gezielt gefiltert, sodass Konturen schärfer und Farben intensiver erscheinen. Zudem werden Blendungen reduziert. Da die Wirkung von Kantenfiltergläsern sehr unterschiedlich empfunden wird, ist es sinnvoll, die Gläser in einem Low-Vision-Fachgeschäft auszuprobieren. Stellt der Augenarzt eine Verordnung für Hilfsmittel/therapeutische Sehhilfen aus, auf der die Diagnose (z. B. RP) vermerkt ist, übernimmt die GKV die Kosten. Auf www.low-vision-kreis.de lassen sich Expertinnen und Experten in der Nähe des Wohnorts finden.

Nach aktuellem Stand ist das Blaulicht von Displays und LEDs nicht direkt gefährlich. Blaulicht hemmt aber die Bildung des Schlafhormons Melatonin, weshalb das Einschlafen erschwert werden kann. Viele Tablets und Smartphones lassen sich deshalb auf „Nachtmodus“ umschalten. Auf dem iPad oder dem iPhone lässt sich der Blauanteil reduzieren, indem die Farben in ein wärmeres Farbspektrum verschoben werden („Anzeige & Helligkeit“/„Night Shift“).

Für Netzhauterkrankungen und AMD-Therapien bieten hochspezialisierte Zentren, Universitätskliniken und Spezialpraxen eine profunde Expertise an. Diese Einrichtungen verfügen in der Regel über eigene Forschungslabore, erfahrene Ärztinnen und Ärzte und sind nicht selten an aktuellen Studien beteiligt. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite Spezialsprechstunden.

Für Menschen mit hochgradiger Sehbeeinträchtigung und Blindheit ist primär das Merkzeichen „Bl“ (blind) von Bedeutung. Es wird vergeben, wenn das Augenlicht vollständig fehlt oder die Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent beträgt (Visus von 0,02 oder weniger). Auch eine diesem Wert gleichkommende Einschränkung (wie zum Beispiel eine deutliche Gesichtsfeldeinschränkung) rechtfertigt dieses Merkzeichen.
Weitere relevante Merkzeichen können sein:
„H“ (Hilflosigkeit) – Menschen sind dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen. Oft erhalten Betroffene mit einem GdB von 100 allein aufgrund der Sehminderung dieses Merkzeichen.
„B" (Begleitperson): Dieses Merkzeichen wird ab einem GdB von 70 allein aufgrund der Sehminderung ausgestellt. Es bedeutet, dass die betroffene Person im öffentlichen Nahverkehr regelmäßig auf eine Begleitperson angewiesen ist.
„RF“ (Rundfunkbeitrag): Dieses Merkzeichen wird vergeben, wenn allein aufgrund der Sehbeeinträchtigung ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 festgestellt wird. Es dient dem Nachweis zur Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags.

Weiterführende Links:
https://www.dbsv.org

https://www.rehadat-recht.de/rechtsprechung/

Grundsätzlich lassen sich mithilfe der Barrierefreiheitsfunktionen alle Smartphones auch von sehbeeinträchtigten und blinden Menschen bedienen. Die Screenreader heißen VoiceOver (Apple) und Talkback (Android). Daneben gibt es Hersteller, die speziell für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen Handys entwickelt haben, wie z. B. „Blindshell“, „Kapsys“ oder „Audiologic“.

Bildschirmlesegeräte zählen zu den (elektronisch) vergrößernden Sehhilfen. Sie erfassen Textvorlagen (Zeitungen, Briefe) mit einer Kamera und geben sie kontrastreich und stark vergrößert auf einem Display wieder. Moderne Geräte verfügen zum Teil über eine Vorlesefunktion (Sprachausgabe). Die GKV übernehmen normalerweise die Kosten für Bildschirmlesegeräte, wenn eine augenärztliche Verordnung vorliegt. Den Versicherten wird das Gerät als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Für Wunschprodukte ist eine Aufzahlung erforderlich.
https://pdf.rehadat.de/pdfwr/pdfgenWR.pdf

Es gibt zahlreiche Hilfsmittelanbieter, bei denen Hilfsmittel erworben werden können, die den Alltag mit Seheinschränkungen oder Blindheit erleichtern. Selbst große Onlineversandhäuser und Online-Apotheken führen einfache Hilfsmittel wie sprechende Uhren oder Füllstandsanzeiger. Letztgenannte arbeiten mit einem akustischen Signal, das ertönt, wenn die Füllhöhe bei einem Glas oder einer Tasse erreicht ist.
Komplexe Hilfsmittel, die besondere Schulungen der Hersteller erfordern, sollten vor dem Kauf ausprobiert werden, z. B. beim Besuch einer Hilfsmittelausstellung oder auf der Messe SightCity, der international größten Messe für Blinden- und Sehbehindertenhilfsmittel. Sie findet jeweils im Mai in Frankfurt statt. Eine Übersicht zu den Ausstellern findet sich auf https://sightcity.net/aussteller. Die Datenbank REHADAT hat eine ausführliche Datenbank zu Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen veröffentlicht.

Der Bundesverband der Rehabilitationslehrer:innen für Blinde und Sehbehinderte e. V. bietet auf seiner Website unter anderem die Suche nach Postleitzahlen an.

So werden Assistenzprogramme für Menschen mit Seheinschränkungen bezeichnet, mit denen sich Bildschirminhalte vergrößern lassen. Grundsätzlich lassen sich diese Programme einteilen in bereits integrierte Bedienungshilfen (wie z. B. die Windows-Bildschirmlupe) und externe Lösungen anderer Anbieter. Diese wiederum sind entweder kostenfrei für die Nutzenden erhältlich oder kostenpflichtig. Ein Beispiel für eine kostenfreie Lösung ist der NVDA-Reader, der auf www.nvaccess.org für den Download bereitsteht.
Kostenpflichtige Programme heißen beispielsweise Zoomtext oder Jaws. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt ist möglich, wenn eine Verordnung der Augenärztin oder des Augenarztes vorliegt. Teilweise wird zwischen privaten und gewerblichen Lizenzen unterschieden. In vielen Fällen kommen Nutzende aber mit den kostenfreien Lösungen zurecht.

Ein Bildschirmlesegerät ist eine elektronische Sehhilfe für seheingeschränkte Menschen. Es nimmt Dokumente oder Objekte mit einer Kamera auf und gibt sie stark vergrößert auf einem Display wieder. Neben der Vergrößerung bieten Geräte dieser Art weitere einstellbare Funktionen wie Kontrast- und Farbanpassungen, welche die Barrierefreiheit erhöhen. Moderne Geräte verfügen zudem teilweise über eine Texterkennung mit Vorlesefunktion. Diese Funktion nennt sich OCR (Optical Charakter Recognition). Gedruckter Text (z. B. ein Brief) wird dabei fotografiert oder gescannt und in ein digitales (hörbares) Format umgewandelt. Augenärztin oder Augenarzt können auch für diese Geräte eine Verordnung ausstellen. Die Patientin oder der Patient reicht diese dann, zusammen mit einem Kostenvoranschlag, bei der GKV ein, die den Antrag prüft. Wenn ein Gerät zur Verfügung gestellt wird, dann erfolgt dies in der Regel als Leihgabe. Es bleibt Eigentum der Krankenkasse. Bildschirmlesegeräte und ihre Ersatzteile sind teuer. Deshalb und weil die Geräte weniger mobil sind, haben Smartphones und Tablets stationäre Bildschirmlesegeräte vielfach abgelöst. OCR-Apps gibt es für Android- und iOS-Endgeräte – Beispiele sind Textfee (Android) oder Prizmo (iOS). Viele Nutzerinnen und Nutzer kennen auch Office Lens von Microsoft. Die App wurde Anfang des Jahres 2026 eingestellt und die Funktionen in die überarbeitete OneDrive-App integriert.

Hilfsmittel beantragen Sie, indem Sie sich eine ärztliche Verordnung (Rezept) von Ihrer Augenärztin oder Ihrem Augenarzt ausstellen lassen. Dieses Rezept wird zusammen mit einem Kostenvoranschlag eines Hilfsmittelanbieters bei Ihrem zuständigen Kostenträger eingereicht (im Normalfall bei der GKV). Als antragstellende Person können Sie dabei keine Fehler machen. Haben Sie einen nicht-zuständigen Kostenträger ausgewählt, muss dieser den Antrag innerhalb von zwei Wochen („unverzüglich“) weiterleiten. Weitere mögliche Kostenträger sind die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), die Eingliederungshilfe und das Integrationsamt.
Steht ein Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelverzeichnis, bedeutet dies nicht, dass es ohne Weiteres abgelehnt werden darf. Umgekehrt besteht kein automatischer Anspruch auf alle Hilfsmittel, die im Verzeichnis aufgeführt werden.
Kaufen Sie ein Hilfsmittel bei amazon oder einem anderen Großanbieter, der nicht auf Hilfsmittel für seheingeschränkte und blinde Menschen spezialisiert ist, können Sie sich den Betrag nicht erstatten lassen. So erworbene einfache Alltagshilfsmitteln können allerdings unterm Strich günstiger sein als der fällige Eigenanteil (Zuzahlung). Zum Leistungsumfang des Hilfsmittelanbieters gehören in der Regel die Einweisung, Anpassung und das Instandsetzen des Hilfsmittels. Wenn Sie unsicher sind, ob dies in Ihrem Fall gewährleistet ist, fragen Sie unbedingt nach.

gesund.bund.de/hilfsmittel
www.dbsv.org/tipps-zur-hilfsmittelversorgung.html
www.gkv-spitzenverband.de/Blindenhilfsmittel.pdf

Medizinische Fragen

Ob Vitamin-Kombipräparate im individuellen Fall sinnvoll sein können, sollte immer mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen werden. In vielen Fällen sind diese generell nicht sinnvoll, weil das Risiko von unerwünschten Nebenwirkungen und Überdosierungen steigt.

Vitamin A ist für den menschlichen Sehprozess essentiell. Eine hohe Zufuhr von Vitamin A oder von Supplements, die hohe Dosen von Vitamin A enthalten, können aber negative Auswirkungen auf eine vorhandene Netzhautdystrophie haben, so etwa bei Morbus Stargardt oder bei einer Zapfen-Stäbchen-Dystrophie (ZSD). Eine normale Tagesdosis gilt als unproblematisch. Die Datenlage insgesamt muss aber als unbefriedigend betrachtet werden.

Übrigens: Ein chemisch modifiziertes Vitamin A hat im Zuge der TEASE-Studie den Krankheitsverlauf bei Patientinnen und Patienten mit atrophischer (Verfall und Schwund von Gewebe) Stargardt-Erkrankung verlangsamen können.

Allgemeine Informationen, Referenzwerte und vieles mehr sind abrufbar auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Und auch unter folgenden Links:
https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/faq/ausgewaehlte-fragen-und-antworten-zu-vitamin-a/
https://klinischestudien.at/krankheit/stargardt-syndrom/stargardt-syndrom-behandlung/
https://www.pnas.org/doi/full/10.1073/pnas.95.20.11933
https://www.eyefox.com/news/1104/modifiziertes-vitamin-a-gegen-morbus-stargardt-prof-hendrik-scholl-praesentiert-studienergebnisse.html

Nein, die GKV übernehmen die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel nicht.

Entgegen anderslautenden Berichten, die online zu finden sind, ist nicht davon auszugehen, dass Akupunktur bei der Behandlung von Augenerkrankungen und insbesondere bei Netzhautdegenerationen wie Retinitis pigmentosa (RP) hilft. Manche Anbieter behaupten, dass die Therapie dazu beitragen könne, die Durchblutung der Augen zu verbessern, Entzündungen zu reduzieren, die allgemeine Gesundheit der Augen zu fördern, Sehstörungen zu lindern oder sogar degenerative Prozesse zu stoppen. Dafür besteht aus unserer Sicht keine Evidenz.

Sehstörungen und weitere Veränderungen an der Netzhaut oder am Auge während einer Schwangerschaft betreffen höchstens 15 Prozent der Frauen und sind in aller Regel harmlos. Eine Studie von 2024 legt aber ein erhöhtes Risiko bezüglich der Sehschärfe nahe bei schwangeren Frauen, die an Retinitis pigmentosa (RP) erkrankt sind. Die Studienlage insgesamt ist aber unbefriedigend. Weitere Infos unter:

https://www.aerzteblatt.de/archiv/schwangerschaftsbedingte-veraenderungen-am-auge-00bb0f4b-d75f-48d0-9e2a-ab1d8efbe9be
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/39615819/

Für einige Medikamente ist belegt, dass sie die Netzhaut oder den Sehnerv schädigen können. Dazu gehören Ethambutol (Behandlung von Tuberkulose), Tamoxifen (Brustkrebstherapie), Amiodaron (Antiarrhythmikum) sowie Chloroquin und Hydroxychloroquin, die zur Malariaprophylaxe oder als Therapeutikum bei Autoimmunerkrankungen (Lupus erythematodes) eingesetzt werden, ebenso bei rheumatischen Erkrankungen (Rheumatoide Arthritis) und seltener bei bestimmten Stoffwechselerkrankungen. Das Risiko steigt im Verlauf der Behandlung, mit der Dauer der Einnahme und einer hohen Tagesdosis. Die Schäden sind toxisch und gelten als weitgehend irreversibel.
Für einige andere Arzneimittel gibt es zwar ernstzunehmende Hinweise auf mögliche Schädigungen von Netzhaut oder Sehnerv, ein eindeutiger Zusammenhang ist aber letztlich (noch) nicht ausreichend gesichert. Als risikobehaftet gelten etwa die Antibiotika Isoniazid, Ciprofloxacin und Chloramphenicol. Insbesondere die sogenannten Fluorchinolone werden hinsichtlich einer ganzen Reihe von schwerwiegenden Komplikationen diskutiert, darunter auch Netzhautschäden und Netzhautablösungen. Hinsichtlich Viagra konnte noch nicht endgültig geklärt werden, ob es Schäden an der Netzhaut auslösen kann. Belegt sind aber vorübergehende Sehstörungen wie eine erhöhte Lichtempfindlichkeit, verschwommenes Sehen und ein Blaustich im Sichtfeld.
Ganz allgemein werden „Sehstörungen" auf dem Beipackzettel als mögliche unerwünschte Nebenwirkungen bei sehr vielen Medikamenten aufgeführt. Weitere Nebenwirkungen, die häufig auf dem Beipackzettel zu finden sind: trockenes Auge, verschwommenes Sehen, Regenbogensehen, Augenschmerzen. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt sollte unbedingt auf die Netzhauterkrankung hingewiesen werden, damit eine sorgsame Risikoabwägung vorgenommen werden kann. Weitere Infos unter:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/
https://register.awmf.org
https://www.bfarm.de/
https://www.aerzteblatt.de/
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/

Die feuchte Form der AMD wird in der Regel mit einer Intravitrealen Operativen Medikamenteneingabe (IVOM) behandelt. Es stehen dafür mehrere Anti-VEGF-Wirkstoffe zur Verfügung, z. B. Ablibercept, Ranibizumab, Bevacizumab oder Faricimab. Diese blockieren den körpereigenen Botenstoff VEGF (Vascular Endothelial Growth Factor), um das Wachstum von undichten Blutgefäßen unter der Netzhaut zu stoppen und reduzieren Ödeme im Gewebe (Schwellung, die durch die Ansammlung von Flüssigkeit verursacht wird).
Für in den USA zugelassene Wirkstoffe zur Behandlung der trockenen Form der AMD hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) keinen hinreichenden Nutzen festgestellt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie als betroffene Person nichts tun können. Empfohlen wird, auf das Rauchen zu verzichten, Alkohol zu reduzieren und sich mediterran zu ernähren. Bewegung trägt ebenfalls zur Augengesundheit bei, Übergewicht sollte vermieden werden, Blutfettwerte und Blutdruckwerte sollten beobachtet und im Normbereich gehalten werden.
Die Wirkung von Lutein und Zeaxanthin wird oft herausgestellt. Das sind Carotinoide, die als Lichtschutz und als starke Antioxidantien wirken. Sie sollen unter anderem die sensiblen Netzhautzellen vor freien Radikalen schützen. Wertvolle Quellen sind z. B. Grünkohl, Spinat, Mangold, Brokkoli, Mais und Paprika. Neben Gemüse spielen Olivenöl, Fisch (Omega-3-Fettsäuren) und Nüsse eine wichtige Rolle. Nahrungsergänzungsmittel konnten den Krankheitsverlauf im Zuge der ARED-2-Studie zwar verzögern, dieser Effekt wurde aber nahezu ausschließlich bei Teilnehmenden mit einem ungünstigen Ernährungsverhalten nachgewiesen. Weiter Infos unter:
https://www.ndr.de/
https://www.amd-netz.de/

Laut der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) sollten Patientinnen und Patienten mit einer AMD operiert werden, sobald das Sehvermögen durch die Linsentrübung zusätzlich verschlechtert wird. Die Fachgesellschaft weist darauf hin, dass es keine Belege dafür gibt, dass der Linsenaustausch die AMD verschlechtert oder das Umschlagen von einer trockenen in eine feuchte AMD begünstigt. Im Gegenteil: Die Erfahrungen zeigen oft eine signifikante und anhaltende Sehverbesserung durch die Operation.
Bei anderen Netzhauterkrankungen sollte in enger Abstimmung mit der Augenärztin/dem Augenarzt sorgsam abgewogen werden, wann ein guter Zeitpunkt gekommen ist. So kann etwa ein Linsenaustausch eine bestehende Diabetische Retinopathie oder ein Diabetisches Makulaödem (DMÖ) temporär verschlimmern. Betroffene mit einer RP haben nach einer Katarakt-OP ein deutlich erhöhtes Risiko für ein zystoides Makulaödem (CME). Bei einer Hohen Myopie verändern sich durch den Eingriff unter anderem die Druckverhältnisse im Auge. Damit steigt auch das Risiko für Netzhautrisse oder eine Netzhautablösung. Weitere Infos unter:
https://dog.org/
https://www.thieme-connect.com/
https://dog.org/wp-content/Postoperatives-zystoides-Makulaoedem-PZMOe_final-27.10.2022.pdf

Grundsätzlich ist ein Gentest bei Retinitis pigmentosa (RP) und juveniler Makuladegeneration (JMD) sehr sinnvoll. Er liefert eine genaue genetische Diagnose, ist oft Voraussetzung für den Zugang zu neuen Therapien und ermöglicht eine präzise Risikobestimmung für die Familienplanung.
Vor und nach dem Test ist ein Beratungsgespräch bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Humangenetik gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Test medizinisch begründet ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Oft wählen Betroffene eine spezialisierte Universitäts-Augenklinik aus, um die Untersuchung vornehmen zu lassen, da dort bereits dezidierte Erfahrungen mit den Verfahren vorhanden sind. Auch wenn Sie vor vielen Jahren bereits einen Test gemacht haben, kann es sinnvoll sein, erneut eine Untersuchung vornehmen zu lassen, denn in der Zwischenzeit sind die Verfahren verfeinert worden.

Beruf und Rehabilitation

Es besteht keine Offenbarungspflicht bei einer Seheinschränkung, d. h. Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Seheinschränkung zu informieren. Dennoch kann es sinnvoll sein, rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen, z. B. um Hilfsmittel wie eine angepasste Beleuchtung, einen größeren Monitor und Screenreader zu erhalten oder weitere Nachteilsausgleiche und den besonderen Kündigungsschutz nutzen zu können. Eine Übersicht bietet der DBSV an unter https://www.dbsv.org/vii-teilhabe-am-arbeitsleben.html.

Spezialisierte Berufsförderungswerke (BFW) und Berufsbildungswerke (BBW) bieten bundesweit Umschulungen, Ausbildungen und berufliche Rehabilitation an. Die größten überregionalen Einrichtungen finden Sie an den Standorten

  • Baden-Württemberg: Berufsbildungswerk Stuttgart, Nikolauspflege
  • Bayern: Berufsförderungswerk Würzburg und das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg (bbs nürnberg)
  • Hessen: blista Marburg
  • Nordrhein-Westfalen: Berufsförderungswerk Düren gGmbH, LWL-Berufsbildungswerk Soest
  • Rheinland-Pfalz: BFW Mainz (medizinisch-therapeutische Berufe)
  • Sachsen-Anhalt: Berufsförderungswerk Halle (Saale) gGmbH
  • Sachsen: Berufsbildungswerk Chemnitz (SFZ Förderzentrum)

https://www.dbsv.org/berufe.html

Eine Umschulung oder berufliche Rehabilitation bei Sehbehinderung oder Blindheit (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, LTA) erfordert den Nachweis, dass der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Kostenträger wie die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit prüfen die individuellen Kriterien.

  • Medizinischer Befund: Eine hochgradige Sehbehinderung (Sehvermögen auf dem besser sehenden Auge ≤ 30%) oder Blindheit (Visus ≤ 2%) liegt vor oder droht.
  • Berufliche Notwendigkeit: Das Restsehvermögen reicht nicht aus, um den aktuellen Beruf weiter auszuüben, selbst wenn spezielle Hilfsmittel eingesetzt werden.
  • Erwerbsfähigkeit: Die Aussichten, durch die Maßnahme dauerhaft am Arbeitsleben teilzunehmen, müssen gegeben und durch die Rehabilitation wesentlich verbessert oder gesichert werden.

Weiter Infos unter:
https://www.bar-frankfurt.de/themen/arbeitsleben/berufliche-rehabilitation.html
https://www.dbsv.org/leistungen-der-beruflichen-rehabilitation.html
https://bfw-dueren.de/umschulung-mit-sehbehinderung/4879/

Typische Leistungen können etwa beinhalten:

  • Technische Arbeitshilfen und Hilfsmittel: Kostenübernahme für Bildschirmlesegeräte, Vergrößerungssoftware, spezielle Braillezeilen, Screenreader oder spezielle Beleuchtung.
  • Berufsvorbereitung und Schulung: Spezielle Kurse (etwa in Berufsförderungswerken) zum Erlernen der Brailleschrift, von Orientierung und Mobilität (z. B. Training mit dem Langstock) sowie lebenspraktischen Fertigkeiten (LPF), eine blindentechnische Grundausbildung oder Rehavorbereitungslehrgänge.
  • Weiterbildung und Umschulung: Anpassung von Qualifizierungen, Umschulung in andere Berufsfelder sowie Kurse für den Umgang mit den neuen technischen Hilfsmitteln.
  • Arbeitsassistenz zur Erlangung eines Arbeitsplatzes oder als eine regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz durch eine Person, die vor Ort bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten oder der Organisation des Arbeitsalltags hilft.
  • Mobilitätshilfen (Umzugskostenbeihilfe in ein barrierefreies Umfeld)

Eine Broschüre mit vielen hilfreichen Informationen stellt z. B. die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zur Verfügung auf: https://www.bar-frankfurt.de/

UB ist ein individuelles Qualifizierungs- und Vermittlungsprogramm für Menschen mit Einschränkungen. Ziel ist es, Betroffene, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, direkt in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen so die Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb von Werkstätten zu ermöglichen. Teil des Programms kann unter anderem die Begleitung durch einen sogenannten Jobcoach sein, der Lösungen für Überforderung oder in Konfliktsituationen entwickelt.

Weitere Informationen:
https://www.rehadat.de/
https://www.bmas.de/

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind berufliche Rehabilitationseinrichtungen. Sie bieten Menschen, für die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung der allgemeine Arbeitsmarkt nicht zugänglich ist, die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben. WfbM sind keine Erwerbsbetriebe, sondern Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ziel ist es, berufliche Bildung und Beschäftigung zu bieten, die Leistungsfähigkeit zu fördern und auf den Übergang in reguläre Betriebe vorzubereiten.

https://www.betanet.de/werkstaetten-fuer-behinderte-menschen-wfbm-und-andere-leistungsanbieter.html

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/arbeitundausbildung/werkstaetten_fuer_behinderte_menschen__wfbm_/allgemeineinformationen.jsp

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