Bezeichnungen wie „sehbehindert“ oder „blind“ werden im Alltag häufig genutzt, haben jedoch eine klar definierte medizinische und rechtliche Bedeutung.
Diese rechtlichen Einstufungen sind wichtig, weil sie die Grundlage für Nachteilsausgleiche, Unterstützungsleistungen und gesetzliche Regelungen bilden.
Sie sagen jedoch nicht automatisch aus, wie gut jemand seinen Alltag bewältigen kann.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland sind Sehbehinderung und Blindheit u. a. geregelt in der:
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Anlage zu § 2 – Bewertung von Sehschäden - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Sehbehinderung – rechtliche Definition
Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn das Sehvermögen dauerhaft eingeschränkt ist und sich nicht ausreichend durch Brille oder Kontaktlinsen korrigieren lässt.
Rechtlich gilt man als sehbehindert, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Sehschärfe (Visus) auf dem besseren Auge ≤ 0,3 (30 %)
- Gesichtsfeld auf dem besseren Auge ≤ 50 Grad Durchmesser
Menschen mit Sehbehinderung verfügen in der Regel noch über nutzbares Sehvermögen, sind im Alltag jedoch häufig auf Hilfsmittel oder Anpassungen angewiesen.
Hochgradige Sehbehinderung
Eine hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn das Sehvermögen weiter eingeschränkt ist, die Kriterien für Blindheit aber noch nicht erfüllt sind.
Rechtliche Kriterien:
- Sehschärfe auf dem besseren Auge ≤ 0,05 (5 %)
oder - Gesichtsfeld ≤ 20 Grad Durchmesser
Auch hier kann noch Sehvermögen vorhanden sein. Der Unterstützungsbedarf ist jedoch meist hoch.
Gesetzliche Blindheit
Der Begriff „blind im Sinne des Gesetzes“ beschreibt eine rechtlich definierte Einstufung.
Eine Person gilt als gesetzlich blind, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Sehschärfe auf dem besseren Auge ≤ 0,02 (2 %)
- Gesichtsfeld ≤ 5 Grad
- gleich schwerwiegende Seheinschränkungen, die einer Blindheit gleichgestellt sind
(z. B. ausgeprägte Gesichtsfeldausfälle trotz höherem Visus)
Wichtig:
Gesetzliche Blindheit bedeutet nicht, dass kein Sehen mehr vorhanden ist. Viele Betroffene nehmen weiterhin Licht, Farben, Bewegungen oder Umrisse wahr.
Rechtliche Einstufung und persönliches Erleben
Rechtliche Einstufung und subjektives Erleben können stark voneinander abweichen:
- Manche Menschen fühlen sich stark eingeschränkt, ohne rechtlich als blind zu gelten.
- Andere gelten als gesetzlich blind und kommen mit ihrem Restsehvermögen im Alltag vergleichsweise gut zurecht.
Die Einstufung ist kein Maßstab für Lebensqualität oder Selbstständigkeit, sondern dient der rechtlichen Einordnung.
Wer stellt die Einstufung fest?
Die rechtliche Einstufung basiert auf:
- augenärztlichen Untersuchungen
- standardisierten Messungen (z. B. Sehschärfe, Gesichtsfeld)
- ärztlichen Gutachten
Diese werden von den zuständigen Behörden z. B. im Rahmen eines Schwerbehindertenverfahrens bewertet.
Was bedeutet die Einstufung?
Eine anerkannte Sehbehinderung oder Blindheit kann Auswirkungen haben auf:
- Nachteilsausgleiche
- den Grad der Behinderung (GdB)
- bestimmte gesetzliche Regelungen (z. B. im Straßenverkehr)
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite
„Nachteilsausgleiche bei Sehverlust“.
Unser Hinweis als Retina plus e. V.
Als gemeinnütziges Experten- und Selbsthilfenetzwerk von Betroffenen für Betroffene wissen wir:
Zahlen und Definitionen beschreiben nicht unbedingt den Alltag.
Entscheidend ist, welche Unterstützung für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.
Wenn Sie unsicher sind, was eine rechtliche Einstufung für Sie bedeutet oder welche nächsten Schritte hilfreich sein könnten, unterstützen wir Sie gerne orientierend.