Worum geht es bei Nachteilsausgleichen?
Nachteilsausgleiche sollen behinderungsbedingte Nachteile im Alltag ausgleichen. Sie sind keine Sonderrechte, sondern gesetzlich vorgesehene Unterstützungen, damit Menschen mit Sehverlust gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit.
Welche Nachteilsausgleiche in Betracht kommen, hängt unter anderem ab von:
- dem Ausmaß des Sehverlustes
- der rechtlichen Einstufung (z. B. sehbehindert, hochgradig sehbehindert, blind)
- den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen
Diese Seite gibt Ihnen eine erste Orientierung, ersetzt jedoch keine individuelle Beratung.
Rechtliche Grundlage
Nachteilsausgleiche bei Sehverlust beruhen unter anderem auf:
- dem Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
- landesrechtlichen Regelungen (z. B. bei finanziellen Leistungen)
Wichtig zu wissen:
Einige Leistungen und Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Schwerbehindertenausweis
Ein zentraler Zugang zu vielen Nachteilsausgleichen ist der Schwerbehindertenausweis.
Er enthält:
- den Grad der Behinderung (GdB)
- ggf. Merkzeichen, die besondere Einschränkungen kennzeichnen
Der Ausweis dient als Nachweis gegenüber Behörden, Arbeitgebern oder anderen Stellen.
Merkzeichen bei Sehverlust
Je nach Ausprägung des Sehverlustes können bestimmte Merkzeichen relevant sein, zum Beispiel:
- Bl – Blind
- H – Hilflosigkeit
- B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- ggf. weitere Merkzeichen in besonderen Fällen
Diese Merkzeichen können Voraussetzung für bestimmte Nachteilsausgleiche sein.
Ob ein Merkzeichen zuerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde auf Grundlage medizinischer Unterlagen.
Mögliche Nachteilsausgleiche (Auswahl)
Je nach individueller Situation können unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Betracht kommen:
Steuerliche Erleichterungen
- Pauschbeträge
- mögliche zusätzliche Absetzungen
Mobilität & Alltag
- Parkerleichterungen (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Ermäßigungen oder Befreiungen im öffentlichen Nahverkehr
Kommunikation & Information
- Ermäßigungen bei bestimmten Medienangeboten
- Unterstützung bei barrierefreien Informationszugängen
Finanzielle Leistungen
- Blindengeld
(Höhe und Voraussetzungen sind bundeslandabhängig) - Blindenhilfe
(Höhe und Voraussetzungen sind einkommensabhängig)
Der DBSV hat dazu eine ausführliche Übersicht erstellt, die hier abrufbar ist.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und stellt keine Anspruchszusage dar.
Mehr Informationen finden Sie hier beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV).
Wichtig: Bundeslandabhängige Regelungen
Insbesondere finanzielle Leistungen wie Blindengeld oder vergleichbare Unterstützungen sind nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Zuständigkeiten, Voraussetzungen und Leistungsumfang können sich deutlich unterscheiden.
Daher ist es sinnvoll, sich über die jeweils zuständigen Stellen im eigenen Bundesland zu informieren oder individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wo finden Sie verlässliche Informationen?
Für vertiefende und aktuelle Informationen eignen sich unter anderem folgende Stellen:
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
- Blickpunkt Auge (Beratungsangebot des DBSV)
- Versorgungsämter / Landesämter der Bundesländer
- Kommunale Beratungsstelle, z.B. EUTB Beratungsbüros in Ihrer Nähe
Einen sehr schönen Ratgeber zum Thema hat der dvbs erstellt, mehr dazu hier.
Unterstützung durch Retina plus e.V.
Als gemeinnütziges Experten- und Selbsthilfenetzwerk von Betroffenen für Betroffene unterstützen wir Sie dabei, sich zu orientieren und die nächsten sinnvollen Schritte zu erkennen.
Wenn Sie Fragen zu Nachteilsausgleichen haben oder unsicher sind, welche Regelungen für Ihre persönliche Situation relevant sein könnten, können Sie sich gerne an uns wenden:
beratung@retinaplus.de
Wir beraten orientierend und vernetzen Sie bei Bedarf mit geeigneten Stellen.
Hinweis:
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.