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Autofahren bei Sehverlust

Warum dieses Thema besonders wichtig ist

Für viele Menschen bedeutet Autofahren Selbstständigkeit, Mobilität und Lebensqualität. Gleichzeitig trägt das sichere Führen eines Fahrzeugs eine hohe Verantwortung – für Sie selbst und für andere.

Ob und unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Sehverlust ein Kraftfahrzeug führen dürfen, ist gesetzlich eindeutig geregelt. Diese Seite gibt Ihnen eine verständliche, sachliche und verlässliche Orientierung.

Grundsätzliches zum Autofahren und Sehen

Gutes Sehen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Dazu gehören unter anderem:

  • ausreichende Sehschärfe
  • ein ausreichendes Gesichtsfeld
  • gutes Kontrast- und Dämmerungssehen
  • eine begrenzte Blendempfindlichkeit

Einschränkungen in diesen Bereichen können die Fahrsicherheit erheblich beeinflussen.

Gesetzliche Regelung

Die Voraussetzungen für das Autofahren sind in Deutschland in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.

Für die üblichen Fahrerlaubnisklassen (z. B. Klasse B für Pkw) gilt grundsätzlich:

  • Es muss eine ausreichende Sehschärfe vorhanden sein.
  • Sehhilfen (z. B. Brille oder Kontaktlinsen) dürfen verwendet werden, sofern sie das Sehvermögen entsprechend verbessern.
  • Bei bestimmten Auffälligkeiten können zusätzliche augenärztliche Untersuchungen erforderlich sein.

Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage standardisierter Sehtests und – wenn notwendig – augenärztlicher Gutachten.

Sehverlust und Fahrerlaubnis

Nicht jeder Sehverlust führt automatisch dazu, dass Autofahren ausgeschlossen ist. Entscheidend sind:

  • Art und Ausmaß der Sehbeeinträchtigung
  • Stabilität des Sehvermögens
  • das Zusammenspiel verschiedener Sehfunktionen (z. B. Sehschärfe und Gesichtsfeld)

Bei bestimmten Formen des Sehverlustes, insbesondere bei ausgeprägten Gesichtsfeldausfällen oder sehr geringer Sehschärfe, ist das Führen eines Kraftfahrzeugs jedoch nicht erlaubt.

Gesetzliche Blindheit und Autofahren

Menschen, die gesetzlich als blind gelten, erfüllen nicht die Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.

Auch wenn noch ein Sehrest vorhanden ist, reicht dieser in der Regel nicht aus, um die gesetzlichen Anforderungen an die Fahrsicherheit zu erfüllen.

Verantwortung und Selbstwahrnehmung

Neben der rechtlichen Bewertung spielt auch die eigene Einschätzung eine wichtige Rolle:

  • Fühlen Sie sich im Straßenverkehr sicher?
  • Erkennen Sie Verkehrsschilder, andere Verkehrsteilnehmer und Gefahrensituationen rechtzeitig?
  • Haben sich Ihre Sehfähigkeiten in letzter Zeit verändert?

Bei Unsicherheiten oder Veränderungen des Sehvermögens ist es dringend ratsam, dies ärztlich abklären zu lassen und das eigene Fahrverhalten kritisch zu hinterfragen.

Ärztliche Untersuchungen und Gutachten

In bestimmten Fällen kann:

  • eine augenärztliche Untersuchung
  • ein fachärztliches Gutachten

erforderlich sein, um die Fahreignung zu beurteilen. Diese Untersuchungen dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Unser Hinweis als Retina plus e.V.

Als gemeinnütziges Experten- und Selbsthilfenetzwerk von Betroffenen für Betroffene legen wir großen Wert auf eine realistische und verantwortungsvolle Einordnung.

Autofahren mit Sehverlust ist ein sensibles Thema. Verlässliche Informationen, Ehrlichkeit sich selbst gegenüber und fachärztliche Einschätzungen sind entscheidend, um Risiken zu vermeiden.

Wenn Sie unsicher sind, wie sich Ihr Sehverlust auf Ihre Fahreignung auswirkt, unterstützen wir Sie gerne orientierend, eine finale Einschätzung obliegt den behandelnden Ärzten.

Hinweis:
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung.